Mit dem Ziel, Vereinsmitglieder aus gegebenem Anlass und aufgrund besonderer Veranlassung zu ehren, wurden in der Mitgliederversammlung vom 26. Februar 1993 aufgrund des eingebrachten Vorstandsbeschlusses die nachfolgenden Grundsätze für die Vornahme von Ehrungen verabschiedet.
Es besteht Einigkeit darüber, dass durch die Aufstellung dieser Richtlinien zur Durchführung von Ehrungen ein Rechtsanspruch von seiten des Vereinsmitglieds nicht hergeleitet werden kann und insoweit die Entscheidung zur Vornahme der Ehrungen dem Vorstand, ggf. auch in Abstimmung mit der Mitgliederversammlung, in Einzelfällen grundsätzlich vorbehalten bleibt.
Zu berücksichtigen sind weiterhin das Gefüge des Vereins und auch die hierfür vorhandenen Vereinsmittel.
Dies vorausgeschickt wird beabsichtigt, folgende Ehrungen gegenüber verdienten Mitgliedern und im Einzelfall Nicht-Mitgliedern auszusprechen:
Aus Anlass besonderer Vereinshöhepunkte (Jubiläen, größere Vereinsveranstaltungen etc.) und wegen ihres besonderen Einsatzes, darüber hinaus aber auch im Hinblick auf langjährige tatkräftige Unterstützung des Vereins, sollen an Mitglieder "Ehrenurkunden" ausgehändigt werden, die zumindest der Unterzeichnung seitens der Vorstandschaft und ggf. des Abteilungsleiters bedürfen. Weiterhin sollen auch mit einer Urkunde besonders aktive und passive Mitglieder geehrt werden, um hierdurch die herausragenden Einzelleistungen oder aber auch die langjährige Verbundenheit bzw. das Engagement für den Verein zu würdigen.
Die Urkunde kann entweder separat oder auch ergänzend mit den nachfolgenden Ehrungen ausgefertigt und überreicht werden.
Als deutlich sichtbares Zeichen der Anerkennung für verdiente Vereinsmitglieder ist darüber hinaus die Verleihung einer "Ehrennadel" in verschiedenen Ausführungen vorgesehen.
Für besondere Verdienste und den Einsatz für den Verein kann an Mitglieder nach einer mindestens 5jährigen Vereinszugehörigkeit die Bronze-Ehrennadel verliehen werden.
Darüber hinaus ist vorgesehen, dass die Ehrennadel auch für eine mindestens 10jährige Mitgliedschaft im Verein an Mitglieder vergeben werden kann, wenn es sich feststellen lässt, dass das zu ehrende Mitglied sich an die vorgegebenen Vereinsstatuten gehalten hat und somit Gründe, die einer Ehrung entgegenstehen, weder aus der Person, noch in bezug auf das Zusammengehörigkeitsgefühl des Vereins entgegenstehen.
Finden sie hier die geehrten Ehrennadelträger in Bronze.
Für besonders herausragende Leistungen in der Person des Mitgliedes oder aufgrund besonderen tatkräftigen Einsatzes eines Mitgliedes zur Förderung und Unterstützung des Vereins kann die Ehrennadel in Silber verliehen werden. Die Ehrennadel in Silber sollte im Regelfall nicht vor Ablauf einer 6jährigen Mitgliedschaft verliehen werden. Sie soll insbesondere als besondere Auszeichnung an Mitglieder vergeben werden, die ggf. bereits die Ehrennadel in Bronze erhalten haben und sich auch weiterhin aufgrund ihrer Person oder im Einsatz für den Verein in besonderer Weise verdient gemacht haben.
Darüber hinaus kann die Ehrennadel in Silber auch an Vereinsmitglieder vergeben werden, die bereits 20 Jahre dem Verein als Mitglied angehören und durch die lange Mitgliedschaft die besondere Verbundenheit mit dem Verein dokumentiert haben.
Finden sie hier die geehrten Ehrennadelträger in Silber.
Für besonders hervorragende Einzelleistungen oder aber langjährige aktive Förderung des Vereins kann die Ehrennadel in Gold an Mitglieder abgegeben werden, wenn diese mindestens eine 10jährige Vereinsmitgliedschaft nachweisen können und ersichtlich ist, dass sie durch ihr Wirken den Verein in besonderer Weise gefördert haben. Für den besonderen, verdienstvollen Einsatz ist die Verleihung der Ehrennadel in Gold insbesondere dann vorgesehen, wenn bereits die Vereins-Ehrennadeln in Bronze/Silber schon vergeben wurden.
Darüber hinaus kann die Ehrennadel in Gold auch an Vereinsmitglieder verliehen werden, wenn diese mindestens 25 Jahre dem Verein als Mitglied angehören und gegen die Erteilung dieser besonderen Auszeichnung keine sonstigen Bedenken bestehen.
Finden sie hier die geehrten Ehrennadelträger in Gold.
Die Vereins-Ehrennadel in der Fassung "Bronze", "Silber" und "Gold" kann zudem auch an besondere Förderer des Vereins vergeben werden, wobei eine Mitgliedschaft im Einzelfall wegen der besonderen Verdienste, Einsatz für den Vereinszweck, nicht Voraussetzung sein muss. Für Nicht-Mitglieder bedarf es eines ausdrücklichen Beschlusses der jeweiligen Mitglieder-Hauptversammlung.
Für herausragende Dienste um den Verein können Mitglieder zum "Ehrenmitglied" ernannt werden. Dies gilt auch für Mitglieder, die mindestens das 60. Lebensjahr vollendet und dem Verein wenigstens 20 Jahre angehört haben.
Für die Ernennung zum Ehrenmitglied ist die Zustimmung der Jahreshauptversammlung einzuholen. Die Ernennung zum Ehrenmitglied ist durch Übergabe einer entsprechenden Urkunde seitens des Vereins zu dokumentieren.
Ehrenmitglieder sind ab ihrer Ernennung für das jeweilige Vereinsjahr von der Beitragszahlung befreit, sie behalten jedoch ausdrücklich alle Rechte eines sonstigen ordentlichen Mitglieds entsprechend der Vereinssatzung.
Ehrenmitglieder können aus gegebenem Anlass auch zu Vorstandssitzungen als beratende Mitglieder eingeladen werden.
Aufgrund langjähriger aktiver Vereinsarbeit als Inhaber eines Vereinsamtes kann Mitgliedern, die sich für bestimmte in der Satzung vorgesehene Ämter als besonders geeignet erwiesen haben, für diese Position nach offiziellen Ausscheiden aus dem Amt und als Dank für besondere Pflichterfüllung die Auszeichnung als Ehrenamt verliehen werden.
Die Verleihung eines Ehrenamtes berechtigt das Mitglied, auch weiterhin beratend an Vorstands-/Ausschusssitzungen teilzunehmen.
Die Vereinsführung ist ausdrücklich ermächtigt, in Einzelfällen - soweit nicht zwingend über Satzungen oder Ehrenordnung festgelegt - aus berechtigten Anlässen von den zeitlichen Vorgaben in bezug auf die Verleihung von Auszeichnungen abzuweichen. Sollte ein Vereins-Ehrenausschuss im Einzelfall gebildet sein, ist dieser zuvor zu hören.
Der Vorstand ist berechtigt, im Rahmen der Geschäftstätigkeit, im Interesse des Vereins sonstige Ehrungen der Vereinsmitglieder aus bestimmten Anlässen (Jubiläen, Beförderungen, Hochzeiten etc.) vorzunehmen.
Erfolgte Ehrungen sind im Vereinsprotokoll schriftlich zu vermerken.
Die Aberkennung eines Ehrenamtes oder einer Ehren-Vereinsmitgliedschaft aufgrund vereinsschädigenden Verhaltens entgegen dem Satzungszweck, kann nur in Eilfällen von seiten des Vorstandes vorläufig ausgesprochen werden; die Aberkennung bedarf jedoch grundsätzlich der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Vorstehende Grundsätze wurden von der Mitgliederversammlung vom 26. Februar 1993 gebilligt.
gez. Lothar Müller (1. Vorsitzender)